Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Roy’s AG Thun (nachfolgend wird die Roy’s AG Thun «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite (www.roys-thun.ch) (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.

Die Website wird betrieben von:

Roy’s AG Thun

Aarestrasse 2a

3600 Thun

CHE-235.639.215

info@roys-thun.ch

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Die Roy’s AG Thun behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

  1. Angebotene Leistungen

Wir erbringen Leistungen in folgenden Bereichen (die Aufzählung ist nicht abschliessend):

  • Durchführung und Planung von Events und Brauereiführungen
  • Verkauf, Handel und Herstellung von eigenen Produkten
  • Verpflegung von Gästen im Restaurant

Die Roy’s AG Thun behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern und/ oder zu ergänzen.

  1. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 20 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Zusätzlich erbringen wir Leistungen zu den auf unserer Website publizierten oder dem Kunden direkt mitgeteilten Preisen.

Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Roy’s AG Thun. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

  1. Vertragspflichten der Roy’s AG Thun

Die Roy’s AG Thun ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet.

Die Roy’s AG Thun ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Wir bemühen uns, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, können dies jedoch nicht garantieren.

Die Roy’s AG Thun ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Roy’s AG Thun erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Roy’s AG Thun nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die Roy’s AG Thun für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

  1. Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.

Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit der Unterzeichnung der Offerte durch den Kunden und die anschließende Zusendung der Auftragsbestätigung furch die Roy’s AG Thun zustande. Die Roy’s AG Thun behält sich das Recht vor, einen Event aufgrund unvorhergesehener Umstände, die nicht in der Macht des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt und/ oder unvorhergesehene Naturereignisse), ohne Entschädigungsfolgen abzusagen oder abzubrechen und die bereits aufgelaufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Sollte der Kunde den vereinbarten Event, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchführen können, werden folgende Entschädigungen fällig:

  • Eventabsage bis zu drei Wochen vor dem Event: keine Kostenfolge
  • Eventabsage bis zu zwei Wochen vor dem Event: Pauschale Aufwandentschädigung über CHF 200.00
  • Eventabsage bis zu sieben Tage vor dem Event: 20% des offerierten Gesamtbetrages
  • Eventabsage bis zu zwei Tage vor dem Event: 50% des offerierten Gesamtbetrages
  • Eventabsage bis zu einem Tag vor Event oder am Event-Tag selbst: 100% des offerierten Gesamtbetrages
  1. Leistungsänderung

Die Roy’s AG Thun wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.

Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der Roy’s AG Thun oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung. Diese Anpassung der Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss von beiden Parteien unterschrieben sein.

  1. Beizug von Dritten

Die Roy’s AG Thun ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen/oder nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Roy’s AG Thun dafür, dass die vertraglichen Pflichten der Roy’s AG Thun durch den Dritten eingehalten werden. 

  • Vergütung, Spesen und Zusatzkosten

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach den in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen.

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

Eine Veränderung der Personenanzahl muss spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung geändert werden. Falls dies zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, werden die ursprünglich gemeldeten Personen zu 100% in Rechnung gestellt. Die reduzierte Anzahl Personen, darf die ursprünglich gemeldete Anzahl um maximal 10% unterschreiten. Größere Abweichungen werden zu 100% in Rechnung gestellt.

Das Erstgespräch und eine damit verbundene Offerte ist ohne Kostenfolge. Weitere Gespräche und Offerten sind, falls es danach nicht innerhalb von 2 Monaten zu einem Vertragsabschluss kommt, mit einer Aufwandspauschale von CHF 200.00 zu entschädigen.

  1. Rechnungsstellung

Die Roy’s AG Thun stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen Rechnung. Die Rechnung enthält eine Aufstellung über die erbrachten Leistungen und allfällige Zusatzaufwendungen.

Ab einer Gesamt Offerierte Summe von CHF 5‘000.00 wird eine Anzahlung von 20% bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.

Sämtliche Rechnungen werden 15 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Für kurzfristige Buchungen müssen allfällige Anzahlungen spätestens 7 Tage vor dem Event beglichen werden.

  1. Versicherung und Haftung

Der Kunde ist durch die Roy’s AG Thun nicht versichert. Der Veranstalter/ Kunde hat selbst für eine genügende Versicherungsdeckung (Sach- und Personenschäden) zu sorgen. Die Versicherungsdeckung muss auf Verlangen vorgewiesen werden können.

Auch bei fachkundiger und sicherer Durchführung der Events können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Roy’s AG Thun übernimmt dafür keine Haftung.

Werden die Weisungen der Roy’s AG Thun nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der Auftragnehmerin. Wird die Ausführung des Events, wie vereinbart, auf einen dritten übertragen, so haftet die Roy’s AG Thun nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

  1. Beanstandungen

Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind der verantwortlichen Person vor Ort sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von dieser bestätigt werden.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Events schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs, bei der Roy’s AG Thun GmbH eingehen. Die Bestätigung sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.

  1. Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Roy’s AG Thun auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz.

Die Roy’s AG Thun erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die Roy’s AG Thun haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die Roy’s AG Thun haben.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.

Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

  1. Bildrechte

Der Kunde zeigt sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung einverstanden, dass die Roy’s AG Thun Fotos des Events für interne Werbezwecke verwenden darf.

  1. Datenschutz

Die Roy’s AG Thun erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der Roy’s AG Thun oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Roy’s AG Thun als Gerichtsstand.  

Thun, der 01.03.2026

Ort, Datum